Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Angebote sind stets freibleibend bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Aufträge werden
nur nach diesen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Mündliche Absprachen bleiben bis zur schriftlichen
Bestätigung ohne Wirkung. Unsere Artikel werden nach Maß gefertigt, daher sind Änderungen oder
Umtausch nicht möglich. Wir behalten uns eine Fertigungstoleranz von +/-2 mm bei den bestellten
Maßen vor.
Die Auftragsbestätigung ist sofort nach Erhalt sorgfältig zu prüfen, Unstimmigkeiten sind spätestens
innerhalb von 3 Tagen schriftlich zu melden. Ein Versäumnis dieser Art geht zu Lasten des Bestellers.
Preise
Alle genannten Preise gelten ab Werk zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Lieferfristen
Die Lieferzeit beträgt ca. 6 Wochen oder gemäß Liefertermin in unserer schriftlichen Auftragsbestäti-
gung. Liefertermine gelten annähernd und begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz. Betriebs-
störungen, höhere Gewalt, Streik - auch bei Vorlieferanten - verlängern die vereinbarte Lieferfrist.
Gewährleistung
Transportschäden sind sofort zu prüfen und auf den Frachtpapieren zu vermerken mit Unterschrift des
Fahrers. Offensichtliche Mängel müssen sofort nach Lieferung der Ware (in jedem Falle vor der Weiter-
verarbeitung oder Oberflächenbehandlung) oder bei Abnahme der Leistung spätestens jedoch inner-
halb von 8 Tagen danach schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungs-
ansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
Wir verpflichten uns, berechtigte Beanstandungen nach unserem Ermessen durch Reparatur oder
Ersatz zu beheben. Dabei hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Bei Klappläden mit einer Flügelbreite von über 65 cm übernehmen wir keine Garantie. Bei gekoppel-
ten Läden übernehmen wir keine Garantie auf das Verziehen oder Absenken der Konstruktion. Das
Verziehen der Klappläden ist kein Reklamationsgrund, solange die Funktionsfähigkeit gewährleistet
ist. Reklamationsansprüche aufgrund von Farbtonabweichungen bei der Oberflächenbehandlung,
Eigenschaften, Maserung oder natürlichen Farbunterschieden des verwendeten Holzes sind ausge-
schlossen.
Bei sachgemäßer Behandlung unserer Klappläden übernehmen wir eine Garantie von 2 Jahren.
Technische Hinweise
Die Lagerung der Klappläden muss liegend planeben erfolgen. Sie dürfen nicht in geheizten Räumen
und feuchten Rohbauten gelagert werden.
Klappläden dürfen ohne ausreichenden Holzschutzanstrich nicht montiert werden. Bei Nichteinhaltung
dieser Hinweise entfällt jeder Garantieanspruch. Seitens des Auftraggebers sind Wartungsarbeiten
(Nachbehandlung der Lackoberfläche sowie das Ölen der Beschläge) durchzuführen. Bei Nichteinhal-
tung entfällt jeder Garantieanspruch.
Für die Montage müssen stabile Winkelbänder (mindestens 2/3 der Ladenbreite) verwendet werden.
Falt- oder Doppelläden müssen zusätzlich mit Eckwinkeln ausgesteift werden. Klappläden mit über 170
cm Höhe sind mit drei Bändern zu montieren.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Schecks bis zu deren
Einlösung unser Eigentum. Der Käufer darf unsere unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder
verpfänden noch sicherungsübereignen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Waldshut - Tiengen Stand 01.01.2005